Zustiften & Spenden

Wenn Sie einen Teil Ihres Vermögens dauerhaft der Natur widmen möchten, könnte eine Zustiftung zur „Stiftung Hilfe für die bedrohte Tierwelt" für Sie besonders interessant sein. Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das bereits bestehende Stiftungsvermögen. Dadurch erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge, die dem Stiftungszweck zufließen. Das Stiftungskapital hingegen bleibt unberührt und dauerhaft erhalten. Gerne berät Sie Frau Inge Schmitt in einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch über alles Wissenswerte rund um dieses Thema.

ZUSTIFEN ODER SPENDEN

Vielleicht haben Sie sich schon die Frage gestellt, ob Sie der bedrohten Tierwelt eher mit einer Zustifung helfen oder aber mit einer Spende. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass alle Spenden an eine gemeinnützige Organisation innerhalb eines bestimmten Zeitraums für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden müssen. Eine Zustifung hingegen erfolgt stets zum Aufbau des Kapitalstocks der begünstigten Stiftung. Dieser Kapitalstock bleibt dauerhaft erhalten. Die Erträgnisse aus diesem Vermögen werden eingesetzt, um die Stiftungsziele zu verwirklichen.

JEDE ZUWENDUNG HILFT

Ob Sie unsere weltweiten Projekte mit Ihrer Spende unterstützen oder der Tierwelt sogar mit einer Zustiftung helfen können - jede Form der Unterstützung ist von größter Bedeutung für die Berggorillas in den Nebelwäldern oder die ziehenden Gnu-Herden der Serengeti, für die Riesenotter in den Regenwäldern Perus oder die bedrohten Bartgeier in den Alpen. Bitte tragen Sie zum Schutz der bedrohten Tierwelt und ihrer Lebensräume bei.

Spendenkonto
Stiftung Hilfe für die bedrohte Tierwelt
Frankfurter Sparkasse BLZ 500 502 01
Kontonummer: 310 280
IBAN: DE63 5005 0201 0000 3102 80
SWIFT-BIC.: HELADEF1822

Info

Ihre Fragen rund um die Themen Zustiftung und Erbschaften beantwortet gerne:
Susanne Frank | Florian Becker-Gitschel
Telefon ++49 (0)69 - 94 34 46 22
E-Mail: frank@zgf.de |
becker-gitschel@zgf.de